Empfängerüberprüfung

Ab Oktober 2025: Empfängerüberprüfung im SEPA-Zahlungsverkehr

Ab Oktober gilt im SEPA-Raum die neue Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP), Teil einer neuen EU-Verordnung. Dabei prüfen Banken vor der Freigabe einer Überweisung, ob Empfängername und IBAN mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten übereinstimmen. Stimmen die Angaben nicht, kann es zu Verzögerungen oder abgelehnten Zahlungen kommen. 

Die VoP soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöhen. Sie betrifft alle, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen – unabhängig vom Übermittlungsverfahren oder der eingesetzten Software.

Wichtig für eingehende Zahlungen: Verzögerungen entstehen, wenn der Name des Kontoinhabers des Treuhandkontos nicht exakt mit dem bei der Bank hinterlegten Namen übereinstimmt. Den korrekten Kontoinhaber können Sie unter „Systemeinstellungen“/“Stammdaten“ unter „Treuhandkonto“ unter „Kontoinhaber“ eintragen.

Was ist jetzt wichtig?

  • Stammdaten prüfen und pflegen: Der Empfängername muss exakt dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen entsprechen
  • Sorgfalt bei Eingaben: Achten Sie besonders bei manuell erfassten Empfängern auf korrekte Schreibweise, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden
  • Wir empfehlen zusätzlich: Weisen Sie Ihre Anwender auf Ihren exakten Kontoinhabernamen hin

Für weitere Informationen zu "VoP" wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.

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